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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 21.07.1988

14 U 3/88

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(145)337a-c
VersR 1988, 1187

Der Senat unterstellt, daß der bekl. Arzt bei der Behandlung der am 20. 7. 1984 verstorbenen Mutter der Kl. schuldhaft einen Behandlungsfehler begangen hat. Gleichwohl könne die Kl. daraus keine eigenen Ansprüche [...]
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