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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 20.12.1988

17 UF 228/88

Normen:
BGB § 1379

Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 16
NJW 1990, 641

Der Auskunftsanspruch müsse aber wohl auf Fälle beschränkt werden, in denen dem fordernden Ehegatten schlechthin die Konkretisierung und Bezifferung seines Beitrags zur Vermögensvermehrung auf seiten des anderen [...]
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