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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 30.11.1988

9 W 56/88

Normen:
VVG § 16, § 20 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp II(227)144f
VersR 1990, 76

»... Es liegt auf der Hand, daß es bei einer juristischen Person, die arbeitsteilig durch Organe und Arbeitnehmer tätig wird, nicht auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch jeden beliebigen Mitarbeiter ankommen [...]
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