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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 02.12.1988

6 U 159/88

Normen:
ZPO §§ 313, 314, § 137 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(415)200a-b
MDR 1989, 551
NJW 1989, 1165
NiedersRpfl 1989, 9

»...Der [Urteils-] Tatbestand verfolgt zwei Zwecke, einen Darstellungszweck und einen Beurkundungszweck. Dem Darstellungszweck dient die Vorschrift des § 313 Abs. 2 ZPO . Diese zielt einzig darauf ab, dem Leser die [...]
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