(a-b) »... Die Kl. [VersNehmerin der Bekl. in der Kfz-Haftpflichtversicherung] hat eine besonders schwerwiegende vorsätzliche Verletzung ihrer Aufklärungspflicht begangen (§ 7 Nr. V.2 Satz 2 AKB ). Sie hat gegenüber [...]
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