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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 02.03.1988

9 U 779/85

Normen:
BGB § 823, § 847

Fundstellen:
DfS Nr. 1993/677
FamRZ 1988, 1280
FamRZ 1988, 1280
NJW-RR 1988, 791
NJW-RR 1988, 791
VersR 1988, 855
VersR 1988, 855

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 16. Januar 1985 abgeändert. II. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Schmerzensgeld von 30.000,00 DM zu zahlen. Im übrigen wird [...]
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