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OLG München - Entscheidung vom 11.01.1988

28 W 2967/87

Normen:
ZPO § 707 Abs.2 S.2, §§ 769, 793

Fundstellen:
AnwBl 1989, 51
DRsp IV(421)183c
OLGZ 1989, 87

»... Das Rechtsmittel der Kl. gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der streitigen Notarurkunde ist als sofortige Beschwerde statthaft (§§ 769 , 793 ZPO ). Zwar haben mehrere Oberlandesgerichte [...]
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