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OLG München - Entscheidung vom 10.06.1988

23 U 2164/88

Normen:
ZPO § 276 Abs.1 S.2, § 296

Fundstellen:
DRsp IV(413)211b
MDR 1989, 919
NJW 1990, 1371
OLGZ 1989, 479

»...Die Klageerwiderung war verspätet. Die Bekl. hat die ihr gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 ZPO zweimal gesetzte Klageerwiderungsfrist Ä auch nach Verlängerung Ä nicht eingehalten. Die eingeräumte Frist war auch [...]
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