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OLG München - Entscheidung vom 08.06.1988

21 U 3059/88

Normen:
ZPO § 929

Fundstellen:
DRsp II(298)110b
NJW-RR 1989, 180

»... [Der] Antrag des Kl. auf Neuerlaß der einstweiligen Verfügung im Berufungsverfahren.. ist sachlich nicht begründet, weil ihm das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Zwar enthält das Bayerische Pressegesetz keine [...]
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