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OLG München - Entscheidung vom 24.11.1988

5 U 3599/88

Normen:
ZPO § 515 Abs. 1, Abs. 3

Fundstellen:
JurBüro 1989, 544
NJW-RR 1989, 575

Die Klägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels und die Kosten der zulässigen unselbständigen Anschlußberufung des Beklagten, weil die Klägerin ihre Berufung vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen [...]
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