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OLG München - Entscheidung vom 26.04.1988

5 U 5971/87

Normen:
BGB § 847
ErwZulG § 1
SVG §§ 81, 91a Abs. 2

Fundstellen:
NZV 1989, 26
VersR 1989, 379
ZfS 1989, 86

Der Kläger begehrt immateriellen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, nämlich weiteres 15.000,- DM übersteigendes Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30.000,- DM und die Feststellung der Ersatzpflicht der [...]
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