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OLG Köln - Entscheidung vom 22.11.1988

Ss 300/88 - 644

Normen:
StPO § 59 § 67 § 260 Abs. 3

Daß in der zugelassenen Anklage die Tatzeit nicht angegeben ist, macht die Anklageschrift nicht unwirksam und begründet kein zur Einstellung (§ 260 Abs. 3 StPO ) führendes Verfahrenshindernis, weil das Tatgeschehen [...]
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