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OLG Köln - Entscheidung vom 15.11.1988

Ss 628/88 - 649

Normen:
StPO § 140 Abs. 2

Fundstellen:
NStE Nr. 17 § 140
wistra 1989, 157

Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in Form des Gebrauchens unechter Urkunden zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,- DM verurteilt und die benutzten Urkunden eingezogen. Hiergegen [...]
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