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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.02.1988

2 WF 82/88

Normen:
BSHG § 90
ZPO § 148

Fundstellen:
DRsp IV(412)201a
FamRZ 1988, 633

»...Das AG hat den Unterhaltsrechtsstreit zu Unrecht [deswegen] ausgesetzt, weil der Bekl. die Überleitungsanzeige nach § 90 BSHG durch Widerspruch im Verwaltungsverfahren angefochten hat. Eine Aussetzung kommt [...]
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