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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.07.1988

11 W 143/87

Normen:
BGB § 138
ZPO § 850 c

Fundstellen:
DRsp I(111)161f
WM 1988, 1226

»...Der Vertrag ist nicht deshalb sittenwidrig, weil die vereinbarten Raten den bei den Bekl. gem. § 850 c ZPO pfändbaren Betrag übersteigen. Dem Urteil des OLG Lübeck (NJW 1987, 959 [hier: I(111) 150 a-b]) vermag der [...]
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