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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.07.1988

7 W 30/88

Normen:
BGB § 536, § 537 Abs.1, §§ 812 ff., §§ 987 ff.

Fundstellen:
DRsp I(133)357c-d
MDR 1989, 163

»Ein Nutzungsentschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 BGB entfällt. Es fehlt an der Vorenthaltung der Mietsache, wenn der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Sache nicht zurückgibt, weil dieser es trotz entsprechender [...]
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