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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 03.08.1988

17 U 11/88

Normen:
GmbHG § 19

Fundstellen:
BB 1988, 2126
DRsp II(220)326e-f
MDR 1989, 70

(e) »Grundsätzlich sind Einlageforderungen durch Barzahlung zu begleichen. Nur Kontogutschriften und die Hingabe bestätigter Bundesbankschecks können im Rahmen des § 19 GmbHG der Barzahlung gleichgesetzt werden. [...]
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