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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.04.1988

2 U 243/87

Normen:
UWG § 3

Fundstellen:
DRsp II(236)318c
GRUR 1988, 711

»Ein Unterlassungsanspruch gemäß § 3 UWG steht der Kl. nicht zu, weil eine Irreführung des Verkehrs als Folge der von der Kl. beanstandeten Werbeaussage der Bekl. [hier: für Geräte der Unterhaltungselektronik] nicht [...]
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