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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 17.02.1988

3 W 494/87

Normen:
AGBG §§ 9, 10
BGB § 549 Abs.1 S.1
ZPO § 851 Abs.1, § 857 Abs.3

Fundstellen:
DB 1988, 955
DRsp IV(424)136c-e
NJW 1988, 1676
WM 1988, 880

»Für die Pfändung des Nutzungsrechts des Leasingnehmers gilt nach überwiegender Auffassung § 857 ZPO [folgen Lit.-Hinw.]. Dieser Auffassung schließt der Senat sich an. Nach § 857 Abs. 3 ZPO ist Voraussetzung der [...]
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