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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.11.1988

5 Ss 345/88 - 278/88 I

Normen:
StGB § 240 Abs.2

Fundstellen:
DRsp III(328)117c-d
JMBl NRW 1989, 81

(c) »... Ein allgemeiner Rechtfertigungsgrund für die [durch das Versperren der Zufahrt zu einer Militäreinrichtung verübten Gewalt] ist nicht gegeben. Diese kann sich weder auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit [...]
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