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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 02.12.1988

1 Ws 943/88

Normen:
StGB § 266

Fundstellen:
DRsp III(334)183a-b
JMBl NRW 1989, 82

Der Beschuld. Ä Geschäftsführer der Firma I Ä hatte die AntrSt. dadurch vorsätzlich an ihrem Vermögen geschädigt, daß er nicht bestehende Mietforderungen mit der Folge gegen ihren Kautionsrückzahlungsanspruch [...]
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