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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.06.1988

4 WF 174/88

Normen:
BGB § 1361

Fundstellen:
FamRZ 1989, 278
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 92

Bei der Berücksichtigung von Mietkosten ist danach zu unterscheiden, wer den Mietzins zahlt. Leistet der in der Ehewohnung verbliebene unterhaltsberechtigte Ehegatte den Mietzins, kann er die Kosten der Vorhaltung der [...]
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