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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.12.1988

18 U 189/88

Normen:
AbzG § 1 b, § 1 d

Fundstellen:
DRsp I(130)297c
NJW 1989, 3163

»... Der Widerruf der Willenserklärung des Bekl. ist wirksam. Nach § 1 d Abs. 1 Satz 2 AbzG wird der Widerruf durch den Untergang oder die Verschlechterung der Sache nicht ausgeschlossen. Nach dem Wortlaut dieser [...]
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