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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.11.1988

10 U 53/88

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
BB 1989, 872
DRsp I(123)324d
MDR 1989, 353

»Der [klagende Vermieter verlangt] Schadensersatz wegen der Beschädigung [eingebauter] Einrichtungsgegenstände, nämlich eines Kücheneinbauschrankes, eines Schubladenschrankes, eines Unterschrankes und mehrerer Regale. [...]
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