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LG Stuttgart - Entscheidung vom 27.01.1988

5 S 210/87

Normen:
BGB § 535

Fundstellen:
WuM 1988, 399

Die Berufung ist zulässig und begründet. Entgegen der im angefochtenen Urteil vertretenen Auffassung ist der Feststellungswiderklage der Beklagten, hinsichtlich deren Zulässigkeit gemäß § 256 ZPO keine Bedenken [...]
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