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LG Oldenburg - Entscheidung vom 19.01.1988

9 T 983/87

Normen:
BGB § 1615h

Fundstellen:
DAVorm 1988, 547
LSK-FamR/Hannemann, § 1615h BGB LS 13

Berücksichtigt wird in der vorliegenden Entscheidung zudem, daß der Vater bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügte und daß er sein Studium in Kenntnis der in absehbarer Zeit voraussichtlich eintretenden [...]
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