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LG Nürnberg-Fürth - Entscheidung vom 23.03.1988

14 O 9229/87

Normen:
VHB 74 § 3 B Nr.2

Fundstellen:
DRsp II(228)163d-e
VersR 1989, 249

»Nach § 3 B Nr. 2 VHB 74 ist Raub die Entwendung unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verwendung von Mitteln zur Ausschaltung der Widerstandskraft. [...]
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