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LG Mannheim - Entscheidung vom 24.03.1988

[21] 6 KLs 17/87

Normen:
HGB §§ 257, 261
StPO § 221
ZeugSachEG §§ 1, 11

Fundstellen:
BB 1988, 1075
DRsp IV(474)66a-b
WM 1988, 1262

»Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens hat die Bezirkssparkasse S. aufgrund eines Auskunftsersuchens des Vorsitzenden gemäß § 221 StPO von dem Konto der Geschädigten Z. sowohl hinsichtlich der Kontenbewegungen wie auch [...]
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