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LG Bonn - Entscheidung vom 23.02.1988

4 T 84/88

Normen:
BGB § 42, § 406

Fundstellen:
BauR 1988, 632
DRsp IV(415)193d-e
ZfBR 1989, 186

(d) »...Ein Sachverständiger kann gemäß §§ 406 , 42 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die [...]
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