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LG Bochum - Entscheidung vom 09.03.1988

7 T 166/88

Normen:
BRAGO § 4

Fundstellen:
DRsp IV(477)231a-b
Rpfleger 1988, 426

(a) »... Die Kl. ist zwar nicht verpflichtet, ihren Anwälten für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins durch Assessor B. eine Gebühr nach den Bestimmungen der BRAGO [ BRAGebO ] zu entrichten; sie muß den Anwälten [...]
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