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LG Berlin - Entscheidung vom 04.02.1988

61 S 249/87

Normen:
GVG § 200

Fundstellen:
DRsp IV(480)229d
MDR 1988, 591
WuM 1989, 426

»... Eine Feriensache .. liegt nach § 200 Abs. 2 Nr. 4 GVG [u. a.] vor bei Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter von Räumen wegen Benutzung derselben. Diese Voraussetzungen sind [hier] gegeben, denn die [...]
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