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LG Bayreuth - Entscheidung vom 13.01.1988

S 47/87

Normen:
StVG § 7 Abs.1

Fundstellen:
DAR 1988, 384
DRsp II(294)233c
NJW 1988, 1152

»Der Bekl. hat als Halter seines Kfz für den Schaden zu haften, der dem Kl. dadurch entstanden ist, daß ein Dritter aus dem fahrenden Pkw des Bekl. ein Glas auf den Pkw des Kl. geschleudert hat. Der Bekl. haftet aus [...]
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