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LG Bad Kreuznach - Entscheidung vom 20.05.1988

2 T 48/88

Fundstellen:
WuM 1989, 433

Die gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger erweist sich als unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht den Streitwert für das vorliegende Verfahren in Anwendung von § 16 GKG [...]
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