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LAG Köln - Entscheidung vom 19.04.1988

11 Ta BV 24/88

Normen:
BetrVerfG §§ 42, 44

Fundstellen:
DB 1988, 1400
DRsp VI(642)254g

»Die aus § 42 ff. BetrVerfG abzuleitende Verpflichtung des ArbGebers, allen ArbNehmern die Möglichkeit zu geben, an der Betriebsversammlung teilzunehmen, beinhaltet nicht zwangsläufig, daß deshalb der Betrieb insgesamt [...]
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