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LAG Köln - Entscheidung vom 23.03.1988

7 Sa 1349/87

Normen:
BGB §§ 621, 622
ZPO § 286

Fundstellen:
DB 1988, 1607
DRsp VI(602)88g

»Im Arbeitsrecht ist davon auszugehen, daß der Einwand der Befristung eines Arbeitsvertrags vom Einwender konkretisiert und bewiesen werden muß und nicht umgekehrt der andere Teil darlegen und beweisen muß, daß der [...]
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