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BayObLG - Entscheidung vom 29.12.1988

BReg 2 Z 79/88

Normen:
ZPO § 887, § 888 Abs.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1988, 440
DRsp IV(427)85b-e
JuS 1990, 328
NJW-RR 1989, 462
WuM 1989, 212

(b) »... Die vom Vollstreckungsschuldner zu erzwingende Handlung, die Verschließung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Teileigentumseinheiten, ist an sich eine vertretbare Handlung, die nach § 887 ZPO zu vollstrecken [...]
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