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BayObLG - Entscheidung vom 08.12.1988

BReg 3 Z 127/88

Normen:
BGB § 1617 Abs.1 S.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1988, 406
DRsp I(167)370d
FamRZ 1989, 662
MDR 1989, 356
NJW-RR 1989, 392

»... Nach der am 1. 7. 1970 in Kraft getretenen Neuregelung in § 1617 Abs. 1 Satz 1 BGB erhält das ne. [nichteheliche] Kind den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt. Übergangsrechtlich [...]
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