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BVerwG - Entscheidung vom 15.03.1988

1 A 23.85

Normen:
FGO § 70 Abs.2
VwGO § 83 Abs.2 S.2

Fundstellen:
BVerwGE 79, 110
DRsp V(558)118a-b
DVBl 1988, 735
NJW 1988, 2752

(a) »... Mit Rücksicht aufden Zweck der Vorschrift, den Kl. nicht zum Opfer eines Zuständigkeitsstreits zwischen den Gerichten zu machen, sondern den Fortgang des Verfahrens zu fördern .., tritt die Bindungswirkung [...]
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