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BVerwG - Entscheidung vom 01.07.1988

4 C 15.88

Normen:
GG Art 14 Abs. 1 S. 1
GG Art 14 Abs. 3 S. 1
GG Art 28 Abs. 2 S. 1
HEG (Enteignungsgesetz Hessen) § 14
LV (Landesverfassung Hessen) Art. 137 Abs. 3 S. 1
VwGO § 132 Abs. 2
VwGO § 42 Abs. 2
ZPO § 546 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
BRS 53 Nr. 4
Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 69
NuR 1990, 109
NVwZ 1989, 247
RdE 1988, 259
RdL 1989, 74
StädteT 1989, 357
UPR 1988, 445

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob durch den Gemeindewald der Klägerin für Zwecke einer Hochspannungsleitung eine Arbeitsschneise von etwa 10 m Breite geschlagen werden darf. Die Beigeladene ist ein überörtliches [...]
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