»... Die Vorschrift [des] § 565 a ZPO ist gem. § 173 VwGO [VerwGO] auch in Verfahren vor dem BVerwG anwendbar [vgl. BVerwGE 75,214; BVerwG, NVwZ 1988, 434 u. 1021]. Zu Unrecht ist gegenüber dieser Auffassung die [...]
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