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BGH - Entscheidung vom 08.11.1988

VI ZR 117/88

Normen:
ZPO § 511

Fundstellen:
BGHR ZPO vor § 1 Beschwer 5
MDR 1989, 245

Die Kläger betreiben einen fahrbaren Imbißstand mit griechischen Spezialitäten. Im Jahre 1983 kaufte die Beklagte dort eine Portion Gyros. 1985 äußerte sie gegenüber Dritten, daß ihr seinerzeit nach dem Genuß des Gyros [...]
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