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BGH - Entscheidung vom 04.05.1988

2 StR 82/88

Normen:
StGB § 30 Abs.2

Fundstellen:
DRsp III(310)163c
GA 1988, 501
NStE StGB § 30 Nr. 2
NStZ 1988, 406

»... Eine Verabredung [i. S. des § 30 Abs. 2 StGB] liegt nur vor, wenn sich die Übereinkunft der Beteiligten auf eine mittäterschaftliche Begehung richtet Ä das Versprechen einer Beihilfe genügt nicht (BGH, NStZ 1982, [...]
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