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BGH - Entscheidung vom 04.07.1988

II ZR 334/87

Normen:
ZPO § 705, § 706

Fundstellen:
BGHR ZPO § 705 Teilrechtskraft 1
BGHR ZPO vor § 1 Teilrechtskraft 1
DRsp IV(421)180a
MDR 1988, 1033
NJW 1989, 170
WM 1988, 1465

Die Anrufung des Prozeßgerichts ist zulässig (§ 576 Abs. 1 ZPO ), kann aber zu keiner dem Kläger günstigeren Entscheidung führen. Die Voraussetzungen für die Erteilung des beantragten Teilrechtskraftzeugnisses für die [...]
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