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BGH - Entscheidung vom 24.05.1988

VI ZR 326/87

Normen:
ZPO § 322

Fundstellen:
BGHR BGB § 847 Anspruchsbegründung 1
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Fristbeginn 6
BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Schmerzensgeld 1
DAR 1988, 311
DRsp IV(415)191b-c
JZ 1988, 1035
MDR 1988, 951
NJW 1988, 2300
VRS 75, 270
VersR 1988, 929

Der Kläger erlitt am 31. Oktober 1982 bei einem Verkehrsunfall eine offene Trümmerfraktur seines linken Unterschenkels sowie einen Kniescheibenbruch mit knöcherner Absprengung. Der zweitbeklagte Haftpflichtversicherer [...]
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