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BGH - Entscheidung vom 27.10.1988

IX ZR 27/88

Normen:
ZPO § 829 Abs.1

Fundstellen:
BGHZ 105, 358
DB 1988, 2631
DRsp IV(424)137a
JZ 1989, 299
MDR 1989, 155
NJW 1989, 905
WM 1988, 1762

»In entspr. Anwendung von § 407 BGB wird der Drittschuldner durch eine Zahlung an den Schuldner auch von seiner Verpflichtung gegenüber dem Pfändungsgläubiger frei, wenn er das dem Schuldner auferlegte Verfügungsverbot [...]
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