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BGH - Entscheidung vom 29.03.1988

VI ZR 311/87

Normen:
PflVG 1965 § 3 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Beauftragter Schädiger 1
BGHR BGB § 831 Abs. 1 Beweisregeln 1
MDR 1988, 767

Der Kläger ist Besitzer des Karussells 'Hexentanz I'. Dieses besteht aus einem Mittelmast mit daran angehängten zwölf beweglichen Seitenarmen, an deren Enden Querarme montiert sind, woran je zwei drehbare Gondeln [...]
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