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BGH - Entscheidung vom 11.04.1988

II ZR 200/87

Normen:
BGB § 254
BinSchStrO (1971) § 6. 18 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 2 Schiffahrtsstraße 1
BGHR BinSchStrO § 6.18 Ankerverbot 1
MDR 1988, 842
NZV 1988, 94
VRS 75, 192
VersR 1988, 925
Warn 1988, 99

Die Klägerin ist Eigentümerin des Wesel-Datteln-Kanals. Die Beklagte zu 1 ist Eignerin des Gelenkverbandes MS 'Rhenus 141'/SL 'Fendel 301'. Der Verband fuhr am 14. September 1983 auf dem Kanal leer in Richtung Wesel. [...]
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