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BGH - Entscheidung vom 20.10.1988

IX ZR 47/87

Normen:
ZPO § 711
BGB §§ 328, 765

Fundstellen:
BGHR BGB § 328 Prozeßbürgschaft 1
BGHR BGB § 765 Prozeßbürgschaft 1
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte 9
BGHR ZPO § 711 Schuldnersicherheit 1
DRsp I(138)560b
MDR 1989, 251
NJW-RR 1989, 315
WM 1988, 1883

Der Kläger nimmt als Prozeßstandschafter die Beklagte aus einer Prozeßbürgschaft in Anspruch. Dem Kläger stand ein Anspruch auf Maklerprovision in Höhe von 479.120 DM gegen die Schuldner H und R zu. Diesen Anspruch [...]
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