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BGH - Entscheidung vom 10.03.1988

VII ZR 8/87

Normen:
ZPO § 322, § 256

Fundstellen:
BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Aufrechnungsvorbehalt 1
BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Feststellungsklage 1
BGHZ 103, 362
BauR 1988, 374
DB 1988, 1317
DRsp IV(415)189d-f
MDR 1988, 667
NJW 1988, 2542
WM 1988, 916
ZfBR 1988, 187

Die Kläger sind die Wohnungseigentümer eines von dem Bauunternehmer R. errichteten und im Jahre 1966 fertiggestellten Hochhauses in K. Da nach Bezug des Hauses im Keller Grund- und Oberflächenwasser eindrang, erwirkten [...]
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