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BGH - Entscheidung vom 19.12.1988

II ZR 74/88

Normen:
AktG §§ 107, 108
UmwG § 44

Fundstellen:
BB 1989, 512
BGHR AktG § 107 Abs. 3 Satz 1 Personalausschuß 1
BGHR AktG § 108 Abs. 1 Personalausschuß 1
BGHR AktG § 84 Abs. 1 Satz 5 Anstellungsvertrag 1
BGHR UmwG § 44 Abs. 1 Satz 2 Organmitglieder 1
DB 1989, 472
DRsp II(220)339b-d
MDR 1989, 427
NJW 1989, 1928
WM 1989, 215

Der Kläger begehrt die Feststellung, daß sein Anstellungsvertrag mit der Beklagten durch die fristlosen Kündigungen vom 28. Mai, 21. Juni und 9. Juli 1985 nicht aufgelöst worden ist. Seinem Klagebegehren liegt [...]
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